Seit dem 22. Juni 2020 sind viele Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus aufgehoben.

  • Aufhebung zahlenmässige Begrenzung von Teilnehmenden an politischen Demonstrationen (bisher 300 Personen). Neue Pflicht: Gesichtsmaske tragen.
  • Erforderlicher Abstand beträgt 1,5 Meter

  • Aufhebung Verbot von Treffen von mehr als 30 Personen im öffentlichen Raum

  • Aufhebung Verbot von Veranstaltungen von über 300 Personen. Neue Limite 1000 Personen.

  • Aufhebung Sitzpflicht in Gastrobetrieben

  • Aufhebung Pflicht für Gastrobetriebe zwischen 0 Uhr und 6 Uhr zu schliessen

  • Aufhebung spezifischer Vorgaben im Bereich Sport

  • Aufhebung Bestimmung zum Schutz von besonders gefährdeten Personen

  • Aufhebung der Präventionsmassnahmen auf Baustellen und in der Industrie

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